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Hier finden Sie unsere Neuigkeiten zum Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge.
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Viele schieben das leidige, aber unausweichliche Gespräch über die Themen Krankheit und Tod jahrzehntelang vor sich her – bis es zu spät ist. Dabei ist eine gute Vorsorge für den Todesfall immens wichtig, denn nur so wird bei den Hinterbliebenen aus emotionaler Trauer nicht auch noch ein bürokratisches Horrorszenario.
"Schwere Krankheit und Tod eines geliebten Menschen gehen den unmittelbar Betroffenen extrem an die Substanz. Stehen diese ohne jede Vorsorgeregelung da, werden Sterbeprozess und Tod unglaublich kraftraubend", erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Jürgen Stahl. "Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit den Angehörigen für den Todesfall vorzusorgen", so Stahl.
Vorsorge für den Todesfall tut nicht weh
Die Sorge, dass ein Gespräch über das Unvermeidliche unpassend sein könne, ist unbegründet. "Wenn das Thema erst einmal auf dem Tisch ist, fällt es leichter darüber zu reden, als man denkt", erklärt Stahl. Besprochen werden kann eine ganze Menge: Für den Krankheitsfall sollte es zum Beispiel eine Betreuungsverfügung geben. Diese greift, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Dazu kommt die wichtige Patientenverfügung: Kein Angehöriger sollte dazu gezwungen werden, zu entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen abgeschaltet oder Reanimationsmaßnahmen eingeleitet werden sollen, wenn diese keine Aussicht auf eine Verbesserung der Leidenssituation des Angehörigen haben. "Auch wichtig sind die Bestattungs- oder die Kremationsverfügung. Dann ist klar, wie der geliebte Mensch später bestattet werden möchte", bekräftigt Stahl. Zudem kann die Erteilung einer Generalvollmacht als Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus sinnvoll sein. "Mit ihr kann man im Krankheitsfalle auch ohne gerichtlich bestellten Betreuer handlungsfähig bleiben und auch im Todesfall können alle wichtigen rechtlichen Angelegenheiten geregelt werden, bis das Testament eröffnet beziehungsweise der Erbschein erteilt wurde", so der Verbandsvorsitzende.
Finanzen regeln und Aufzeichnungen anfertigen
Auch wenn nicht jede Freundschaft beim Geld aufhört: Finanzielle Probleme nach dem Tod des geliebten Angehörigen müssen nicht sein. "Eine rechtzeitig erteilte Bankvollmacht ist das A und O. Nur so können – natürlich nur bei entsprechender Kontodeckung – auflaufende Zahlungsverpflichtungen direkt beglichen werden", erklärt Stahl. Dazu gehöre beispielsweise die Überweisung der Krankenhausrechnung, die Bezahlung des Pflegeheims oder des Hospizes und nicht zuletzt die Be-gleichung der Kosten der Bestattung. Neben einer solchen Bankvollmacht könne man natürlich auch mit persönlichen Aufzeichnungen viel Gutes tun: „Ganz abge-sehen von meinem dringenden Rat, ein Testament zu hinterlassen und so mögliche Streitigkeiten zu verhindern, können Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier, zur Vergabe von Haushaltsgegenständen an Familienmitglieder und Freunde sowie zum Ablageort wichtiger offizieller Dokumente hervorragende Dienste bei der Bewältigung der schweren und langwierigen Abschiedsaufgabe leisten. Auch ein letzter Gruß macht Sinn, denn ein paar liebe Worte spenden viel Trost in schweren Zeiten.“ (DS)
Foto: G. Stoverock
Mehr Informationen unter www.bundesverband-bestattungsbedarf.de
Neue Ideen hat der Rheinbacher Gewerbeverein entwickelt, um den Besuchern und Kunden eine ganz neue attraktive Seite der Stadt zu bieten. Auf Vorschlag des Arbeitskreises Einzelhandel gab es jetzt die erste "Blue Night", bei der die in magisches blaues Licht getauchte Innenstadt eine ganz neue Atmosphäre entfaltete, mit bis 22 Uhr geöffneten Geschäften.
Mit Eintritt der Dämmerung wurden am Freitag, 3. November, besondere Gebäude und Einrichtungen, mehr als 70 beteiligte Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Gastronomiebetriebe vom Dreeser Tor bis zum Voigtstor zwischen 16 Uhr und 24 Uhr mit einheitlichen blauen Strahlern "verzaubert".
Auch nachdem die Geschäfte um 22 Uhr schloßen, machte die "Blue Night" ihrem Namen weiter alle Ehren, denn „Nachtschwärmer“ konnten die besondere Atmosphäre bis 24 Uhr genießen.
Auch die Firma Pfahl war mit dabei.
Wenn ein Mensch stirbt, gerät die Welt der Angehörigen und Freunde aus den Fugen. Nichts ist wie zuvor und selbst das morgendliche Aufstehen und der normale Tagesablauf fallen schwer. „Man sollte sich in so einem Fall nicht schämen und Hilfe in Anspruch nehmen“, rät Jürgen Stahl. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Bestattungsbedarf nennt beispielhaft einige Möglichkeiten.
Ganz nah an den Geschehnissen dran und dadurch für die extreme Situation des oder der direkten Hinterbliebenen sensibilisiert, sind zum Beispiel der Lebenspartner, die Geschwister, die Eltern, die Großeltern und der enge Verwandten- und Freundeskreis. „Mit ihnen zusammenzusitzen und über das Erlebte zu sprechen, ist bereits eine große Hilfe und nimmt einem ein Stückweit Last von den Schultern“, erklärt Stahl. Wird eher eine „neutrale Instanz“ gesucht, die unvoreingenommen und unbelastet mit der Situation umgehen kann, kommen eine ganze Reihe von Anlaufstellen in Betracht, die auch dann noch kompetent helfen können, wenn der Todesfall bereits eine geraume Zeit zurück liegt. „Wichtig zu nennen sind dabei zum Beispiel Trauercafés, Selbsthilfegruppen, Kirchenvertreter, Trauerbegleiter, Psychologen oder Organisationen wie die Caritas“, so Stahl. Dazu kommen Vereine, Verbände und Stiftungen, darunter die „Nicolaidis Stiftung“, die „Christian Presl-Stiftung“, der „Bundesverband Verwaiste Eltern e.V.“, der „Leben ohne Dich e.V.“ oder das Portal „Sternenkinder.de“. Für Kinder wiederum gibt es Angebote wie das „Zentrum für trauernde Kinder“, die Internetseite „kindertrauer.info“ oder Organisationen wie die „Arche“, die sich um Hinterbliebene von Menschen kümmern, die ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt haben. Diverse Trauerportale und -blogs wie „in-lauter-trauer.de“ bieten Erfahrungsberichte, Ratschläge, Trost und die Möglichkeit sich auszutauschen. Wer sich einen kreativen Weg aus der Trauer bahnen möchte, der findet im Internet beispielsweise auch Bastelworkshops für Erinnerungsstücke an den Verstorbenen. „Für alle Angebote gilt: Mit der Trauer um einen geliebten Menschen muss jeder Hinterbliebene auf Dauer selbst zurechtkommen. Die Hilfsangebote eignen sich aber hervorragend dazu, der eigenen Trauerarbeit eine erträgliche und vor allem zunehmend positive, lebensbejahende Ausrichtung zu geben“, schließt Stahl. (DS)
Foto: G. Stoverock
Mehr Informationen unter www.bundesverband-bestattungsbedarf.de