Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die im Rheinland gebräuchlichste Bestattungsart.

Der Verstorbene wird in einem Sarg, meist nach einer Trauerfeier, auf einem Friedhof in einem Erdgrab beigesetzt.

Hierzu bedarf es in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Gegen Gebühr wird das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erworben. Man unterscheidet zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Das Nutzungsrecht kann lediglich beim Wahlgrab verlängert werden.

Zur Auswahl der richtigen Grabstätte und zu den unterschiedlichen Gebührensätzen auf den einzelnen Friedhöfen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.